Seit dem 01.09.2024 müssen die neuen ZV-Formulare genutzt werden.
Aufgrund von Hinweisen aus der Praxis wurden diese aber bereits wieder überarbeitet. Daher gibt es seit dem 01.09.2024 erneut zwei Varianten:
die neuen ZV-Formulare in der bisher bekannten Form und die geänderten neuen Formulare.
Beide Varianten dürfen innerhalb einer neuen Übergangsfrist bis 30.09.2025 genutzt werden.
Seminarthemen
Folgende Seminarthemen werden derzeit angeboten:
Vor der Titulierung
Richtige Bezeichnung des Antragsgegners / Beklagten, Mithaftung des Ehegatten - § 1357 BGB?, Informationsquellen
Das gerichtliche Mahnverfahren
Für das gerichtliche Mahnverfahren herrscht Formularzwang. Allerdings ist es mit „mal eben ausfüllen“ nicht getan:
Das amtliche Antragsformular und das BarCode-Verfahren – von der korrekten Bezeichnung der Partei und des Anspruchs über die Geltendmachung von Haupt- und Nebenforderungen nebst Zinsen bis zum streitigen Gericht – richtiges Ausfüllen vermeidet Monierungen und verhilft schneller zum Vollstreckungstitel.
Weitere Themen:
- RA-Gebühren im Mahnverfahren,
- Hemmung der Verjährung durch Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens,
- das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
Basics
Auch für die Zwangsvollstreckung gilt: mit „mal eben vollstrecken“ ist es nicht getan. Der beste Titel nützt nichts, wenn die Forderung nicht eingezogen werden kann.
Hierfür ist es unerlässlich schon die Grundlagen der Zwangsvollstreckung zu beherrschen:
Titel (vorläufige Vollstreckbarkeit / Sicherheitsleistung / Sicherungsvollstreckung) – (einfache und qualifizierte)
Klausel – Zustellung (von Urteilen / im Parteibetrieb)
Grundlagen der GV-Vollstreckung in das bewegliche Vermögen:
Gewahrsam, gütliche Erledigung, Anschriftenermittlung durch den Gerichtsvollzieher, Drittauskünfte, Vermögenauskunft, Vollstreckung aus Räumungstiteln
Forderungspfändung:
- der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Überblick über das Antragsformular
- Vorläufiges Zahlungsverbot
beA und Zwangsvollstreckung
Gilt die beA-Nutzungspflicht auch in der Zwangsvollstreckung? Welche Unterlagen müssen wie eingereicht werden?
Gerichtsvollziehervollstreckung
Grundlagen;
das GV-Formular:
Tipps für eine sinnvolle Antragstellung (gütliche Erledigung, Anschriftenermittlung durch den Gerichtsvollzieher, Drittauskünfte, Vermögenauskunft, Haftbefehl etc.) unter Berücksichtigung der anfallenden RA-Gebühren und GV-Kosten
Ratenzahlungsvereinbarung
Mit oder ohne GV? Tipps und Formulierungshilfen für eine wirksame Vereinbarung
Effiziente Auswertung des Vermögensverzeichnisses
Auch nach Abgabe der Vermögensauskunft kann erfolgreich vollstreckt werden:
Angaben richtig auswerten, Ausnutzen aller rechtlichen Möglichkeiten, Zusatzfragen, Nachbesserung
Forderungspfändung
Grundlagen; das Antragsformular von A -wie Anschrift- bis Z -wie Zusammenrechnung,
Fehler bei der Antragstellung vermeiden.
Tipps und Tricks in der Zwangsvollstreckung: sinnvolle Zusatzanträge für eine effektive Vollstreckung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung; was fällt z.B. unter Modul K?; vorläufiges Zahlungsverbot; Drittschuldnerklage
Lohnpfändung kurz und kompakt oder spezial (von Abtretung bis Zusammenrechnung) – denn Lohnpfändung ist mehr als im Formular nur Anspruch A anzukreuzen
Mietrückstand, Räumung & Co.
Unterstützung des Rechtsanwalts im mietrechtlichen Mandat: von der fristlose Kündigung über die gerichtliche Geltendmachung von Räumungs- und Zahlungsforderungen bis zur ZV.
Insolvenz des Schuldners
Anfechtungsproblematik, Forderungsanmeldung, Neugläubiger / Insolvenzgläubiger, Vollstreckung während des Insolvenzverfahrens?, Tipps für die richtige Vorgehensweise vor, während und nach der Insolvenz des Schuldners
Fit für die Anwaltskanzlei
Ein Grundlagenseminar für Auszubildende und Quereinsteiger: entweder als Tagesseminar mit den Themen: Fristen / Mahnverfahren / Klageverfahren / Zwangsvollstreckung oder als 2-Tages-Seminar: Modul 1: Büroorganisation-Fristen-außergerichtliche Zahlungsaufforderung-Mahnverfahren-Klageverfahren; Modul 2: Zwangsvollstreckung;
Sie sind interessiert? Dann senden Sie mir eine Mail. Ich werde mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.